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28.05.2023

Bundeskartellamt erwirkt Abschaffung des Tierwohlentgelts

Initiative Tierwohl
Zum Jahresbeginn 2024 wird der verpflichtende Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe entfallen - Die Wettbewerbshüter zweifeln aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW an der Unerlässlichkeit der Abgabe - Ferkelfonds wird aber beibehalten. (c) proplanta

Bonn - Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte „Tierwohlentgelt“, zum Jahresbeginn 2024 abschaffen.

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