DüVerordnung unbedingt beachten!  (c) proplanta
Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen erinnert heute daran, dass die Sperrfristen laut Düngeverordnung und die teils abweichenden Zeiträume in den Nitratgebieten („rote Gebiete“) zwingend zu beachten sind.
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