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04.12.2019

EuGH: Balsamico aus Deutschland ist zulässig

EuGH-Urteil
Lebensmittel sind in Italien ein herausragender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Eine Produzentenvereinigung aus Modena beanspruchte nun die Nutzung des Begriffs «Balsamico» für sich. Zu Recht? (c) liveostockimages - fotolia.com

Luxemburg - Essig-Produkte aus Deutschland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als «Balsamico» vertrieben werden.

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