Bei Gasnotlage: Werden Haushalte vorrangig versorgt? Sollte Russland den Gashahn zudrehen, müsste die Bundesnetzagentur bestimmen, wer noch Gas bekommt. Die Behörde hat jetzt bekanntgegeben, nach welchen Kriterien sie entscheiden würde.
Haushalte gehören weiterhin zu den geschützten Kunden. (c) pioregur - fotolia.com
Bonn - Haushalte dürfen nach Angaben der Bundesnetzagentur auch im Fall eines russischen Gaslieferstopps darauf vertrauen, weiter mit Gas versorgt zu werden.
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