Beobachtung der Umweltwirkungen des Genmais MON810 wird verbindlich vorgeschrieben (c) Remar - fotolia.com.jpg
Braunschweig - Saatgut der gentechnisch veränderten Maissorte MON810 darf in Deutschland zukünftig nur dann zu kommerziellen Zwecken abgegeben werden, wenn dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom Inhaber der Inverkehrbringensgenehmigung, der Firma Monsanto, ein Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen vorgelegt wird.
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