BVL erteilt wegen Mäuseplage Ausnahmegenehmigung für Köder (c) proplanta
Berlin - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt seit dem 4. September eine Ausnahmegenehmigung für das Mittel "Ratron Feldmausköder" zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen.
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