Abgabe der Erklärung als Futtermittelunternehmer für Landwirtschaftsbetriebe mit Sammelantrag 2008 möglich Till Backhaus (c) Pressefoto
Schwerin - „Landwirtschaftsbetriebe können die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung, die Vorschriften der EU-Futtermittelhygieneverordnung einzuhalten, jetzt im Rahmen des so genannten Sammelantrags für die flächenbezogenen Beihilfen abgeben“, teilte gestern der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus in Schwerin mit.
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