Landwirte und Lebensmittelbetriebe müssen keine Abgaben mehr für die zentrale Vermarktung ihrer Produkte zahlen
Karlsruhe - Die sogenannten Sonderabgaben, mit denen der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft finanziert wird, wurde heute vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe als verfassungswidrig erklärt, wie Financial Times Deutschland berichtet.
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