Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen melden (c) proplanta
Bonn - Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar sei nen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden.
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