Bundesfinanzministerium bestreitet steuerrechtliche Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung (c) proplanta
Berlin - Das Bundesfinanzministerium sieht keine steuerrechtliche Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung und demnach auch keinen Widerspruch zwischen Steuerrecht und dem naturschutzrechtlichen Ziel, die Wälder kahlschlagfrei zu bewirtschaften.
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