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21.04.2010

Bundesfinanzministerium bestreitet steuerrechtliche Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung

Dauerwaldbewirtschaftung
(c) proplanta

Berlin - Das Bundesfinanzministerium sieht keine steuerrechtliche Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung und demnach auch keinen Widerspruch zwischen Steuerrecht und dem naturschutzrechtlichen Ziel, die Wälder kahlschlagfrei zu bewirtschaften.

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