Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot in der Ernte 2010
Mainz - Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz hat auch für die diesjährige Erntezeit Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot nach § 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit § 46 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung erteilt.
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