Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 30.12.2010Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter Verwandte NachrichtenVerdacht auf Afrikanische Schweinepest im Kreis Vorpommern-GreifswaldWeiterer Vogelgrippe-Fall bei einem Patienten in den USAAfrikanische Schweinepest: Übertragung über Futtermittel unwahrscheinlichZweiter Mensch nach Kuh-Kontakt in den USA mit Vogelgrippe infiziertKleinere ASP-Sperrzonen in Sachsen SchlagworteTierseuchenkasse Schafe Ziegen Schweine Geflügel Gehegewild Bienen Tierzahlen Meldebogen Rinder Hobbyhaltung Landwirtschaftskammer Meldepflicht