Tierseuchenkasse
Agrar-Nachrichten & Top News 30.12.2010Auch Hobbyhalter müssen Tierzahlen meldenBonn - Wer in NRW Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. weiter Verwandte NachrichtenWeiterer Vogelgrippe-Fall bei einem Patienten in den USAAfrikanische Schweinepest: Übertragung über Futtermittel unwahrscheinlichZweiter Mensch nach Kuh-Kontakt in den USA mit Vogelgrippe infiziertKleinere ASP-Sperrzonen in SachsenBlauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz nachgewiesen SchlagworteTierseuchenkasse Schafe Ziegen Schweine Geflügel Gehegewild Bienen Tierzahlen Meldebogen Rinder Hobbyhaltung Landwirtschaftskammer Meldepflicht