Landschaftspfleger: EU-Förderschwerpunkt "Ländliches Erbe" von zentraler Bedeutung
Ansbach / Göttingen - Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen über den Förderschwerpunkt „Ländliches Erbe“ der ELER-Verordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) ist für die erfolgreiche Umsetzung von Natura 2000 und der Wasserrahmen-Richtlinien von zentraler Bedeutung.
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