Gülle, Gärreste und Geflügelkot unverzüglich in den Boden einarbeiten
Mainz - Die Bundesländer haben sich auf eine Konkretisierung der Gülleverordnung bezüglich der Einarbeitung von Gülle, Jauche, Biogas-Gärresten, Geflügelkot und flüssigen Klärschlämmen geeinigt.
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