Änderungen der Anrechenbarkeit auf Biokraftstoffquote (c) proplanta
Bonn - Die neuen gesetzlichen Vorgaben zur doppelten Anrechenbarkeit gelten für flüssige und gasförmige Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen, die ab dem 1. Januar 2013 in Verkehr gebracht werden.
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