Wildschäden - Eigentümer befriedeter Jagdreviere haften anteilig (c) proplanta
Berlin - Eigentümer befriedeter land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Flächen haften anteilig ihres Grundeigentums in der Solidarhaftung der Jagdgenossenschaft für Schäden auf benachbarten Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
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