Aufbrauchfrist von Neonicotinoid-haltigen Pflanzenschutzmitteln: 30.11.2013 (c) proplanta
Berlin - Die Europäische Kommission hat das umstrittene Verbot neonicotinoider Pflanzenschutzmittel in bienenattraktiven Kulturen verab-schiedet und die Durchführungsverordnung am 25. Mai 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Von den Restriktionen betroffen ist nahezu der gesamte deutsche Rapsanbau.
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