EU-Kommission darf Nicht-Quotenzucker freigeben (c) proplanta
Brüssel / Luxemburg - Die Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Zuckerversorgung des Binnenmarkts sind rechtens. Das hat vergangene Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.
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