EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenEU-Kommission reagiert zurückhaltend auf höhere US-Zölle gegen ChinaWas hat Biopiraterie mit Jeans und Süßstoff zu tun?Munich Re rechnet mit überdurchschnittlich vielen HurrikanesSchweinefleischexport: EU verliert Märkte in OzeanienAgraraußenhandel von Österreich gewachsen SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung