EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenKampf gegen unlautere Handelspraktiken - Es gibt noch viel zu tun Agrarimporte Chinas - Kräftiges Plus für Russland Argentinier essen immer weniger RindfleischDüngerhersteller Yara meldet erneuten Gewinnrückgang China: Schweinefleischimporte brechen ein SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung