EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenPflanzenölproduktion 2024/25 auf RekordkursUkrainische Getreideexporte im April so hoch wie nie im KriegLieferkettengesetz: Deutscher Teeverband sorgt sich um KleinbauernUSA überholen China als wichtigsten Handelspartner mit DeutschlandEU-Schweinemarkt: Höhere Preise im Juni erwartet SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung