EU-Lebensmittelinformationsverordnung
Agrar-Nachrichten & Top News 06.10.2014Angaben zum EU-Importeur auf schweizerischen Lebensmitteln Pflicht(c) proplantaWeinfelden - Auf Schweizer Exporten von vorverpackten Lebensmitteln in die EU muss ab dem 13. Dezember die EU-Adresse des Importeurs angegeben sein. weiter Verwandte NachrichtenDüngerhersteller Yara meldet erneuten Gewinnrückgang China: Schweinefleischimporte brechen ein Schweinefleischexport - Deutscher Absatz in Südkorea wächst Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit nimmt Hürde im EU-ParlamentFinanzielle Sorgen bei Ukraine-Beitritt gering SchlagworteLebensmittelexporte-Schweiz Lebensmittelexporte-EU Lebensmittelhandel Herkunftsnachweis EU-Lebensmittelinformationsverordnung