Kuchenbasare
Agrar-Nachrichten & Top News 29.10.2014Lebensmittel-Kennzeichnungsvorschrift gilt nur für Unternehmen(c) proplantaBrüssel - Ehrenamtliche Kuchenbäcker müssen laut EU-Kommission keine Auflagen durch neue EU-Regeln fürchten. weiter Verwandte NachrichtenBund-Länder-Streit um GlyphosatBrandenburg steigert Ausgaben für Natur- und ArtenschutzBauerndemo in Brüssel für faire PreiseSonder-AMK: Mehr Flexibilität bei der GAPTierschutznovelle erntet Kritik von allen Seiten SchlagworteKennzeichnungsvorschrift Lebensmittelkennzeichnung Lebensmittelinformationsverordnung Lebensmittel-Kennzeichnung Nährwertkennzeichnungspflicht Lebensmittelimitate Kuchenbasar