Greening
Agrar-Nachrichten & Top News 28.11.2014Keine Anbaufristverkürzung für Zwischenfrüchte(c) proplantaBerlin - Zwischenfrüchte, Begrünungen, Winterkulturen und Winterzwischenfrüchte müssen im Rahmen des Greening bis zum 15. Februar auf der Fläche belassen werden. weiter Verwandte NachrichtenSituation im Obst- und Weinbau nach Frost katastrophalNachtfrost: Starke Verluste bei Obstkulturen und Wein erwartetKalte Nächte bereiten Winzern und Landwirten SorgenWir lassen den sächsischen Obst- und Weinbau nicht alleineNachtfrost kritisch für Obstblüte SchlagworteAnbaufristverkürzung Zwischenfrüchte Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung Greening Cross-Compliance