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02.04.2015

Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch tritt in Kraft

EU-Kennzeichnungspflichten Fleisch
Ab sofort gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch. (c) proplanta

Brüssel - Seit dem 1. April  muss bei frischem, gekühltem oder tiefgekühltem Fleisch ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.

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