Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch tritt in Kraft Ab sofort gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch. (c) proplanta
Brüssel - Seit dem 1. April muss bei frischem, gekühltem oder tiefgekühltem Fleisch ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.
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