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16.07.2015

Bund muss Ackerland nicht zum Höchstpreis verkaufen

Bodenmarkt BVVG
Die Kauf- und Pachtpreise in Deutschland steigen kräftig, besonders im Osten. Zu den großen Verkäufern zählt der Bund. Über seine Privatisierungspraxis haben nun höchste Richter entschieden. (c) proplanta

Luxemburg - Der deutsche Staat muss seine Agrarflächen nicht zu spekulativ überhöhten Preisen verkaufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte am Donnerstag, dass Behörden in solchen Fällen Verkäufe untersagen können.

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