Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden Ist Bier «bekömmlich»? Es darf jedenfalls nicht so beworben werden, urteilt das Landgericht Ravensburg. Die betroffene Brauerei muss nun ihre Etiketten umändern - und will auf jeden Fall in Berufung gehen. (c) proplanta
Ravensburg - Das Wort «bekömmlich» hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg am Dienstag entschieden.
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