Regeln fürs Winterangeln in Mecklenburg-Vorpommern bleiben bestehen (c) proplanta
Schwerin - Zum Schutz der Fischbestände im Winterlager beschränkt die Fischereiaufsicht des Landes das Angeln im Hafen Stralsund, in der Lanckener Bek, im Mündungsbereich des Ryck und der Ücker sowie im Hafen Wolgast zeitlich, räumlich und technisch/technologisch auch in diesem Winter, da das Angeln in diesen Gebieten in den vergangenen Jahren enorm zugenommen hat.
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