Sortenschutzrechtsverletzung
Agrar-Nachrichten & Top News 14.03.2016Rückwirkende Selbstauskunft zum Nachbau noch bis zum 25. März(c) proplantaBonn - Noch bis zum 25. März 2016 besteht die Möglichkeit der rückwirkenden Selbstauskunft zum Nachbau. weiter Verwandte NachrichtenDeutsche Konjunktur kommt nicht in SchwungEin Viertel der Agrarbetriebe besaßen im Jahr 2023 Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer EnergienSchwarz zur Wirtschaftslage: Bild nicht schwärzer malen als es istBauern wieder in schwierigerer GeschäftslageStimmungsdämpfer für Ernährungsindustrie im April SchlagworteSelbstauskunft-Nachbau Nachbau Sortenschutzrechtsverletzung Strafbewehrte-Unterlassungserklärung