BGH-Urteil: Gasversorger müssen im Kundeninteresse günstig einkaufen Über ihre Gas- oder Stromrechnung ärgern sich viele Kunden. Der BGH präzisiert nun, wo Schluss sein muss mit den Preiserhöhungen. Verbraucherschützer sehen das Urteil trotzdem kritisch. (c) Michael Shake - fotolia.com
Karlsruhe - Die Energieversorger sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet, im Interesse ihrer Tarifkunden ihr Gas möglichst billig einzukaufen.
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