Amtliche Kontrolle von tierischen Nebenprodukten künftig bundeseinheitlich (c) proplanta
Berlin - Die amtliche Kontrolle im Bereich der tierischen Nebenprodukte und deren Folgeprodukte soll künftig nach bundeseinheitlichen Vorgaben durchgeführt werden. Das ist das Ziel einer Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Rahmen-Überwachung, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat.
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