Überfahrenes Wild darf nicht auf den Teller (c) proplanta
Frankfurt/Main - In der «Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs» (kurz: Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV) ist geregelt, welches Fleisch in Deutschland nicht zum Essen vorgesehen ist.
weiter |
|