Gesetzliche THG-Minderungsanforderung für Biokraftstoffe angehoben Gesetzliche THG-Minderungsanforderung für Biokraftstoffe steigt auf 50 Prozent. (c) proplanta
Berlin - Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) erinnert daran, dass zum 1. Januar 2018 die erhöhte Treibhausgas-(THG) Minderungsanforderung für Biokraftstoffe gemäß der sogenannten „iLUC-Richtlinie“ aus 2015 in Kraft getreten ist.
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