Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote grundsätzlich zulässig Schmutzige Diesel könnten bald aus Städten mit dicker Luft verbannt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig. Es betont aber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (c) proplanta
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht hält Diesel-Fahrverbote in Städten nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.
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