Saisonarbeit
Agrar-Nachrichten & Top News 30.08.201870-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte bleibt(c) proplantaBerlin - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. weiter Verwandte NachrichtenMehr Transparenz bei Lobbyarbeit gefordertSonderausschuss Landwirtschaft stimmt für Änderungen in der GAPNeue Preisbehörde für Lebensmittel & Co.? Was will die CDU in ihrem neuen Programm?Wichtige Frist für landwirtschaftliche Betriebe in Bayern: Am 15. Mai endet die Antragsfrist SchlagworteKurzfristige-Beschäftigung Saisonarbeitskräfte Saisonarbeit Saisontätigkeit Erntehelfer