Saisonarbeit
Agrar-Nachrichten & Top News 30.08.201870-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte bleibt(c) proplantaBerlin - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. weiter Verwandte NachrichtenAus für MogelpackungenNiedersachsen zahlt erstmals Prämie für Sommerweidehaltung ausUnion Schuld an schwerster Wirtschaftskrise seit JahrzehntenBundesbeauftragte fordert Nachbesserungen bei Tierschutz in StällenÖzdemir sieht trotz Bauernprotesten Chance auf Agrarreformen SchlagworteKurzfristige-Beschäftigung Saisonarbeitskräfte Saisonarbeit Saisontätigkeit Erntehelfer