Saisonarbeit
Agrar-Nachrichten & Top News 30.08.201870-Tage-Regel für kurzfristig Beschäftigte bleibt(c) proplantaBerlin - Erntehelfer in der Landwirtschaft und andere Saisonarbeitskräfte gelten weiterhin 70 Tage lang als kurzfristig beschäftigt. weiter Verwandte NachrichtenAiwanger fordert Nachschärfungen bei Freiflächen-PhotovoltaikJunglandwirte fordern Vorkaufsrecht für AgrarflächenUmsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist LändersacheHochwasser im Saarland - Scholz verspricht UnterstützungEinigung über neues Düngegesetz SchlagworteKurzfristige-Beschäftigung Saisonarbeitskräfte Saisonarbeit Saisontätigkeit Erntehelfer