Waldbewirtschaftung und Flächenentwicklung in Brandenburg (c) proplanta
Potsdam - Das Landeswaldgesetz verpflichtet Waldeigentümer zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung. Der vom Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) betreute Landeswald soll hierbei eine Vorbildfunktion einnehmen.
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