BayWa verklagt Bundeskartellamt wegen Verfassungsbruch BayWa AG reicht Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes ein. (c) proplanta
München - Die BayWa AG hat heute beim Landgericht Köln Amtshaftungsklage gegen das Bundeskartellamt wegen Verletzung des verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatzes eingereicht. Das Bundeskartellamt ist seit Anfang 2015 Vorwürfen hinsichtlich wettbewerbsbeschränkender Absprachen beim Handel von Pflanzenschutzmitteln nachgegangen.
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