Berufskrankheit Borreliose: Wann zahlt die Berufsgenossenschaft? Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die gesetzlichen Unfallversicherungsträger Borreliose als Berufskrankheit anerkennen. (c) Ste2.0 - fotolia.com
Kassel - Diagnostiziert der Arzt Borreliose, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sie als Berufskrankheit anerkennen kann.
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