Bundesregierung bestätigt: Einzeljagd trotz Ausgangssperren möglich Verunsicherungen der Jägerschaft mit einem Rundschreiben an die Behörden beendet. Auch Nachsuche und Kitzrettung sind zulässig. (c) proplanta
Berlin - In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (in Abstimmung mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium) bestätigt, dass die Einzeljagd auf Schalenwild auch dort zulässig ist, wo eine nächtliche Ausgangssperre nach dem Infektionsschutzgesetz besteht.
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