Verwaltungsgerichtshof stützt Verbot von Weihnachtsmärkten Viele Menschen hatten sich so danach gesehnt: Mit einem Glühwein in der Hand von Bude zu Bude zu schlendern, Karussell zu fahren, Lebkuchen zu naschen. Daraus wird zumindest bei Märkten mit Freizeitcharakter heuer nichts mehr - doch was heißt das genau? (c) proplanta
München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Vorschrift zum Verbot von Weihnachtsmärkten in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt.
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