Kälbertransporte: Kein längerer Übergang für höheres Mindestalter (c) proplanta
Berlin / Hannover - Es ist dabei geblieben: In Deutschland sind die Milchviehbetriebe ab dem nächsten Kalenderjahr dazu verpflichtet, die neugeborenen Kälber auf den Betrieben 28 Tage und damit 14 Tage länger als bisher zu halten, bevor sie außerbetrieblich transportiert werden dürfen.
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