Mitgliedstaaten für Zulassung weiterer Insektenarten als Nahrungsmittel (c) Marianne Mayer - fotolia.com
Brüssel - Die EU-Mitgliedstaaten haben der Verwendung von gefrorenen und gefriergetrockneten Formulierungen des Kleinen Mehlwurms (Alphitobius diaperinus larva) und des teilentfetteten Heimchens (Acheta domesticus) als Nahrungsmittel ihren Segen erteilt.
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