EU-Gentechnikrecht: In-vitro-Zufallsmutagenese fällt unter Ausnahmeregelung EuGH urteilt in Vorabentscheidungsersuchen - Ausnahmeregelung für herkömmliche und seit langem als sicher geltende Methoden greift bei In-vitro-Zufallsmutagenese - COPA/COGECA begrüßen Entscheidung - ECVC erwartet „Flut“ von unregulierter Gentechnik - Konrad: EU-Gentechnikrecht veraltet. (c) Remar - fotolia.com
Luxemburg - Durch die In-vitro-Zufallsmutagenese erzeugte Organismen müssen nicht nach den Vorgaben des EU-Gentechnikrechts reguliert werden.
weiter |
|