Bayerns Wolfsverordnung ignoriert Bundes- und EU-Recht Seit 1. Mai können in Bayern Wölfe leichter abgeschossen werden. Möglich macht das eine Landesverordnung. Doch es gibt Zweifel an der Rechtmäßigkeit - auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. (c) natureguy - fotolia.com
München/Berlin - Die seit 1. Mai geltende umstrittene bayerische Wolfsverordnung ist laut einem Bundestagsgutachten wohl nicht mit dem geltenden Bundes- und EU-Recht vereinbar.
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