Anbindehaltung soll grundsätzlich verboten werden Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministerium sieht Ausstieg in fünf Jahren - Ausnahmen auf Betrieben mit maximal 50 Rindern mit Zugang zu Weideland und Freigelände - Ausnahmen bei nicht-kurativen Eingriffe sollen weitgehend gestrichen werden - Bauernverband mit schwerwiegenden fachlichen und juristischen Bedenken. (c) proplanta
Berlin - Der Ausstieg aus der Anbindehaltung könnte schneller kommen als erwartet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium plant in seinem Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes ein weitgehendes Verbot in fünf Jahren.
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