Berlin erweitert Förderung für Balkonkraftwerke (c) danielschoenen - fotolia.com
Berlin - Für diese kleinteilige Nutzung von Solarenergie können künftig auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum und Pächterinnen und Pächter von Klein- und Erholungsgärten 500 Euro als Zuschuss für die Kosten eines Steckersolargerätes beantragen.
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