Nachbau melden, damit die Ernte von morgen sicher ist Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen rechtzeitig erfüllen. (c) proplanta
Bonn - Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) versendet im Auftrag der Pflanzenzüchter ab April die Unterlagen zur Nachbauerklärung und bittet die Landwirte um ihre Nachbauauskunft für das Anbaujahr Herbst 2014/Frühjahr 2015.
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